Aufgeteilte Wohn- & Geschäftshäuser in Duisburg-Vierlinden
Ansprechpartner
Mate Radan
Telefon: +492027395513
Mobile: 0172 2441371
Telefax: 0202. 73 955-20
-
Kaufpreis
3.500.000 € -
Kaufpreis pro m²
2.009,54 € -
Mieteinnahmen (Soll)
203.429,04 € -
Mieteinnahmen (Ist)
193.709,04 € -
Mietvervielfältiger (Soll)
18.07 -
Wohnfläche
ca. 735,32 m² -
Gesamtfläche
ca. 1.741,69 m² -
Grundstücksfläche
ca. 1.616 m² -
vermietbare Fläche
ca. 1.741,69 m²
Beschreibung
Zu diesem Immobilienangebot in der Fußgängerzone in Duisburger Stadtteil Vierlinden gehören zwei nebeneinander liegende, viergeschossige Wohn- & Geschäftshäuser aus dem Jahre 1962, welche über fünf Gewerbeeinheiten und zehn Wohnungen verfügen. Die zu vermietende Gewerbe- und Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 1.741 m².
Hiervon entfallen auf
- die Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss ca. 1.006 m² und
- auf die zehn Wohnungen eine Wohnfläche von insgesamt ca. 735 m².
Die Wohnungen haben eine gut vermietbare Wohnfläche zwischen ca. 39 und 99 m².
Derzeit alle 5 Gewerbeflächen, sowie acht Wohnungen vermietet.
Für die vermieteten Flächen wird aktuell eine Jahresnettomiete im Höhe von insgesamt ca. 193.709,- € erzielt.
Nach Vermietung der beiden leerstehenden Wohnungen wird bei Vollvermietung des Objekts mit einer jährlichen
Sollmiete i. H. v. ca. 203.429,- € kalkuliert.
Diese Offerte verspricht ein weiteres, hohes Mietsteigerungspotential.
Sonstiges
Widerrufsrecht:
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Immoconcept Management GmbH, Zur Waldesruh 40, 42329 Wuppertal, Tel.: 0202. 73 955-0, Fax: 0202. 73 955-20, E-Mail: mail@immoconcept.info.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Außerdem müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, das Immobilienmakler die gesetzlichen Bestimmungen des "Geldwäschegesetzes" zu erfüllen haben. Demnach sind wir verpflichtet spätestens bei einer Besichtigung nach Ihrem Ausweis zu fragen und die Daten aufzunehmen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
§ 1 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Unsere Angebote, Exposés und sämtliche Informationen einschließlich unserer Objektnachweise sind streng vertraulich zu behandeln und nur für den von uns angesprochenen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Im Falle der Weitergabe an Dritte oder andere Personen haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs - Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich der Mehrwertsteuer.
§ 2 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart wurde, an uns zu zahlen:
An- und Verkauf:
a. bei Wohnungen und Einfamilienhäusern: 3,57 % vom Käufer und 3,57 % vom Verkäufer
b. bei Baugrundstücken: 7,14 % vom Käufer
c. bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und Gewerbeimmobilien: 7,14 % vom Käufer
d. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal): 5 % vom
Berechnungsgrundlage: berechnet von der Summe des erzielten Kaufpreises im notariellen Kaufvertrag
e. bei Erbbaurechten: je 3 % vom Erbbaunehmer und Erbbaugeber, berechnet vom
Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
Vermietung:
f. bei der Gewerbevermietung: 3,57 % Monatsmieten vom Mieter
g. Bei der Wohnungsvermietung: 2,38 Monatsmieten vom Vermieter
Zur der Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provision nicht in Abzug gebracht.
Bei den o. g. genannten Provisionssätzen handelt es sich um Bruttoangaben inkl. 19% MwSt. Sollte eine Änderung der Mehrwertsteuer eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
§ 3 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit Rechtswirksamkeit des Vertrages fällig.
§ 4 Ersatz- und Folgegeschäfte
Kommt es mit dem nachgewiesenen Interessenten nach Unterbrechung der Vertragsverhandlungen ohne weitere Zuziehung des Maklers zu einem späteren Vertragsabschluss, so ist auch in diesem Fall die Maklerprovision mit Abschluss des Vertrages verdient und fällig. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war.
Ein Makleranspruch gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglichen vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.
Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung, insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Daher stellt das Exposé sowie die überreichten Unterlagen lediglich unverbindliche Vorinformationen dar. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz durch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.
§ 8 Gerichtstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Wuppertal zuständig. Der Makler ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
§ 9 Schlussbestimmungen
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.
Lagebeschreibung
Mit knapp 503.000 Einwohnern und einer Stadtgebietsfläche von ca. 230 Quadratkilometern ist Duisburg die drittgrößte Stadt im Ruhrgebiet und gehört zu den großen Städten Nordrhein-Westfalens, dem wirtschaftsstärksten deutschen Bundesland.
Gleichzeitig erfüllt die Stadt mit ihren rund 503.000 Einwohnern alle Erwartungen, die man an die soziale und verkehrliche Infrastruktur einer Großstadt stellen kann. Ungefähr 50 Prozent des Stadtgebietes bestehen aus Grün- und Erholungsflächen, aus Feldern und Weiden, einem großen zusammenhängenden Waldgebiet und großen Wasserflächen. Neben den Nahbereichsangeboten, die in der nachstehenden Grundstücksbeschreibung näher erläutert sind, sei hier beispielsweise die optimale Anbindung an das Wasser-, Straßen- und Schienenwegenetz sowie die Nähe zum Flughafen Düsseldorf genannt. Auch die Universität Duisburg-Essen, der Zoo am Kaiserberg, der Landschaftspark Duisburg-Nord, ein ausgeprägtes Vereinsleben sowie zahlreiche Museums- und Kultureinrichtungen sollen nicht ungenannt bleiben.
Eine besondere Erwähnung verdient auch der Sportpark Duisburg. Der Sportpark zählt mit einer Größe von rund 200 ha, einschließlich ca. 56 ha Wasserfläche, sowie zahlreichen Sportanlagen zu den größten und vielfältigsten Sport- und Erholungsgebieten Deutschlands. Man findet hier ein einzigartiges Kompetenzzentrum für Sport mit der Regattabahn Duisburg, die mit einer Länge von zwei Kilometern ein international anerkannter Austragungsort für Kanu- und Rudersportwettbewerbe ist. Mehrere Bundes- und Landesleistungszentren, ein Fußballstadion, der Landessportbund, eine Sportschule, eine Eissporthalle und mehrere Bezirkssportanlagen runden das Bild ab. In unmittelbarer Nachbarschaft des Sportparks befindet sich das größte Duisburger Naherholungsgebiet, die Sechs-Seen-Platte. Neben Biotopschutz- und Biotopentwicklungsmaßnahmen für die Tier- und Pflanzenwelt, mit einem Wegenetz für Erholungssuchende, findet man hier zahlreiche Wassersportmöglichkeiten für Schwimmer, Surfer, Taucher und Segler sowie einen Bootsverleih.
Die Lage Duisburgs mitten in einem der größten Wirtschaftsräume Europas ist, neben der guten infrastrukturellen Anbindung, eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes. Im Umkreis von 500 km um Duisburg leben 40% der EU-Bevölkerung und erwirtschaften ca. 60% des EU-Einkommens. In einem Umkreis von 80 km leben 6 Millionen Menschen. Hier schlägt Europas Stahlherz, hier kreuzen sich wichtige Verkehrsadern und machen die Stadt zur Logistikdrehscheibe für Europa. Nicht nur wegen seiner verkehrsgeographischen Lage ist Duisburg seit jeher Sitz erfolgreicher Unternehmen mit Weltruf. Duisburg am Rhein ist ein Investitionsstandort inmitten der Metropolregion Ruhr. Ob Büro, Urban Entertainment, Handel oder Freizeit, Investitionsmöglichkeiten gibt es in allen Bereichen. Duisburg wurde Schauplatz bedeutender Immobilien-Projekte, wie z. B. das CityPalais und das Forum.
Finanzierungsbeispiel
Bei einem Eigenkapital von 20 % beträgt die monatliche Rate ca. .
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Diese Finanzierungsberechnung zeigt die modellhafte und unverbindliche Darstellung eines Erwerbes einer selbstgenutzten Immobilie. Grundlage für die Ergebnisse waren Ihre persönlichen Angaben sowie das geltende Steuerrecht zum Zeitpunkt der Erstellung des Immobilienrechner-Moduls. Eine Gewähr kann wegen möglicher Rechenfehler, Änderungen der Steuergesetze, Zinskonditionen und Ihrer persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht übernommen werden. Nicht berücksichtigt wurden in dieser Darstellung die Mietnebenkosten oder Wohngelder sowie ggf. Bauzeitzinsen. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sie ist freibleibend und ohne Gewähr. Wir bitten um Verständnis, dass daher keine Haftung übernommen werden kann.
Ausstattung
Anzahl Gewerbeeinheiten 5 |
Anzahl Wohneinheiten 10 |
Baujahr 1962 |
Befeuerungsart Gas |
Heizungsart Zentralheizung |
Provisionspflichtig |
Käuferprovision zzgl. MwSt
4,76%
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