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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot 

Unsere Angebote, Exposés und sämtliche Informationen einschließlich unserer Objektnachweise sind streng vertraulich zu behandeln und nur für den von uns angesprochenen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer  schriftlichen Zustimmung gestattet. Im Falle der Weitergabe an Dritte oder andere Personen haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs - Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich der Mehrwertsteuer.

 

§ 2 Höhe der Maklerprovision 

An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart wurde, an uns zu zahlen:

An- und Verkauf: 

a. bei Wohnungen und Einfamilienhäusern: 3,57 % vom Käufer und 3,57 % vom Verkäufer    

b. bei Baugrundstücken: 7,14 % vom Käufer

c. bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und Gewerbeimmobilien: 7,14 % vom Käufer

d. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal): 5 % vom 

                  Berechnungsgrundlage: berechnet von der Summe des erzielten Kaufpreises im notariellen Kaufvertrag 

e. bei Erbbaurechten: je 3 % vom Erbbaunehmer und Erbbaugeber, berechnet vom 

                  Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten

 Vermietung: 

f. bei der Gewerbevermietung: 3,57 % Monatsmieten vom Mieter

g. bei der Wohnungsvermietung: 2,38 Monatsmieten vom Vermieter 

Zur der Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provision nicht in Abzug gebracht.

Bei den o. g. genannten Provisionssätzen handelt es sich um Bruttoangaben inkl. 19% MwSt. Sollte eine Änderung der Mehrwertsteuer eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

 

§ 3 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit 

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. 

Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit Rechtswirksamkeit des Vertrages fällig.

 

§ 4 Ersatz- und Folgegeschäfte

Kommt es mit dem nachgewiesenen Interessenten nach Unterbrechung der Vertragsverhandlungen ohne weitere Zuziehung des Maklers zu einem späteren Vertragsabschluss, so ist auch in diesem Fall die Maklerprovision mit Abschluss des Vertrages verdient und fällig. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war.

Ein Makleranspruch gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglichen vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

 

§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers 

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.

Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

§ 6 Haftung, Schadenersatz

Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung, insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Daher stellt das Exposé sowie die überreichten Unterlagen lediglich unverbindliche Vorinformationen dar. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz durch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

§ 7 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.

 

§ 8 Gerichtstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Wuppertal zuständig. Der Makler ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

 

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