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Das Objekt

Diese charmante Erdgeschosswohnung in Krefeld bietet auf 30 m² eine clevere und durchdachte Raumaufteilung, die ideale Voraussetzungen für Singles, Berufspendler oder Kapitalanleger schafft. Das helle Zimmer lässt sich flexibel als Wohn- und Schlafbereich nutzen und bietet trotz der kompakten Größe ein angenehmes Wohngefühl.

Das Badezimmer ist funktional gestaltet und erfüllt alle Anforderungen des täglichen Komforts. Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss, was kurze Wege und eine ebenerdige Erreichbarkeit ermöglicht – ein klarer Vorteil im Alltag.

Zusätzlicher Stauraum steht durch den zugehörigen Kellerraum zur Verfügung, sodass auch Fahrräder, Saisonware oder weitere Gegenstände bequem außerhalb der Wohnung untergebracht werden können. Die Heizung des Gebäudes erfolgt über eine Ölheizung, die eine zuverlässige Wärmeversorgung gewährleistet.

Das monatliche Hausgeld beträgt 189,01 € und umfasst die üblichen Kosten für die Verwaltung inkl. Heizkosten, Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sowie die Kosten für ein umfassendes Servicepaket, das einen Hausmeister sowie einen Gebäudereinigungsdienst umfasst.

Diese Wohnung stellt eine solide Kapitalanlage oder einen unkomplizierten Einstieg in das Wohneigentum in der Seidenstadt Krefeld dar – kompakt, praktisch und mit allem Wesentlichen ausgestattet.

Objektdaten

  • Objektnummer

    8186

  • Objektart

    Erdgeschosswohnung

  • Ort

    Krefeld

  • Baujahr

    1962

Zimmer

  • Zimmer

    1

  • Badezimmer

    1

Flächen

  • Wohnfläche

    ca. 30 m²

Preise

  • Kaufpreis

    69.900 €

  • Provision

    3,57%

Energieausweis

  • Energieausweistyp

    Verbrauchsausweis

  • Energieeffizienzklasse

    D

  • Wesentlicher Energieträger

    Öl

  • Endenergieverbrauch

    114.6 kWh / (m²*a)

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Endenergieverbrauch

114.6 kWh / (m²*a)

Kontaktformular

Grundrisse

Sonstige Informationen

Widerrufsrecht:
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Immoconcept Management GmbH, Zur Waldesruh 40, 42329 Wuppertal, Tel.: 0202. 73 955-0, Fax: 0202. 73 955-20, E-Mail: mail@immoconcept.info.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Außerdem müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Immobilienmakler die gesetzlichen Bestimmungen des "Geldwäschegesetzes" zu erfüllen haben. Demnach sind wir verpflichtet, spätestens bei einer Besichtigung nach Ihrem Ausweis zu fragen und die Daten aufzunehmen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Unsere Angebote, Exposés und sämtliche Informationen einschließlich unserer Objektnachweise sind streng vertraulich zu behandeln und nur für den von uns angesprochenen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Im Falle der Weitergabe an Dritte oder andere Personen haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs - Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich der Mehrwertsteuer.

§ 2 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart wurde, an uns zu zahlen:
An- und Verkauf:
a. bei Wohnungen und Einfamilienhäusern: 3,57 %
b. bei Baugrundstücken: 7,14 % vom Käufer
c. bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und Gewerbeimmobilien: 7,14 % vom Käufer
d. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal): 5 % vom
Berechnungsgrundlage: berechnet von der Summe des erzielten Kaufpreises im notariellen Kaufvertrag
e. bei Erbbaurechten: je 3 % vom Erbbaunehmer und Erbbaugeber, berechnet vom
Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
Vermietung:
f. bei der Gewerbevermietung: 3,57 % Monatsmieten vom Mieter
g. Bei der Wohnungsvermietung: 2,38 Monatsmieten vom Vermieter
Zur der Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provision nicht in Abzug gebracht.
Bei den o. g. genannten Provisionssätzen handelt es sich um Bruttoangaben inkl. 19% MwSt. Sollte eine Änderung der Mehrwertsteuer eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

§ 3 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit Rechtswirksamkeit des Vertrages fällig.

§ 4 Ersatz- und Folgegeschäfte
Kommt es mit dem nachgewiesenen Interessenten nach Unterbrechung der Vertragsverhandlungen ohne weitere Zuziehung des Maklers zu einem späteren Vertragsabschluss, so ist auch in diesem Fall die Maklerprovision mit Abschluss des Vertrages verdient und fällig. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war.
Ein Makleranspruch gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglichen vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.
Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung, insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Daher stellt das Exposé sowie die überreichten Unterlagen lediglich unverbindliche Vorinformationen dar. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz durch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 7 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.

§ 8 Gerichtstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Wuppertal zuständig. Der Makler ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

§ 9 Schlussbestimmungen
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

Lage

Die Wohnung befindet sich in ruhiger Lage von Benrad-Nord. Die Lage ist durch eine angenehm wohngeprägte Nachbarschaft mit guter Alltagsanbindung gekennzeichnet. Das Objekt liegt an einer Anliegerstraße, was grundsätzlich für ein eher zurückgezogenes Wohnumfeld mit reduziertem Durchgangsverkehr spricht. Gleichzeitig ist die ÖPNV-Anbindung komfortabel: Die Haltestelle „Krefeld Dieselstraße“ liegt in unmittelbarer Nähe und bindet den Standort an das städtische Busnetz an.

Besonders attraktiv ist die Lage für Käufer, die eine ausgewogene Verbindung aus Wohnruhe und praktischer Infrastruktur schätzen. Die Nahversorgung ist im Krefelder Stadtgebiet insgesamt gut ausgebaut; für Benrad-Nord werden im städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept integrierte Nahversorgungsstrukturen ausdrücklich benannt. Dies unterstreicht die Alltagstauglichkeit des Standorts für Einkäufe und die Versorgung des täglichen Bedarfs.

Auch familienorientierte Aspekte sind in der direkten Umgebung gegeben: Mit dem Familienzentrum bzw. der städtischen Kindertageseinrichtung an der Dieselstraße 24 besteht ein Betreuungsangebot sogar innerhalb derselben Straße. Dadurch gewinnt der Standort zusätzlich an Wohnqualität – insbesondere für Eigennutzer und Kapitalanleger mit Blick auf eine breite Zielgruppe.

Insgesamt präsentiert sich die Mikrolage als solide, urban eingebundene Wohnadresse mit kurzen Wegen, funktionierender Infrastruktur und guter Erreichbarkeit – eine überzeugende Kombination für zeitgemäßes Wohnen in Krefeld.

Krefeld ist eine linksrheinisch gelegene Großstadt am Niederrhein. Die kreisfreie Stadt liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf. Krefeld nahm Ende 2019 mit rund 227.500 Einwohnern unter den Großstädten Nordrhein-Westfalens den 14. Platz ein. Das Oberzentrum gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr sowie zur Metropolregion Rheinland. Das Stadtgebiet Krefelds gliedert sich in die 9 Stadtbezirke: Stadtmitte, West, Nord, Hüls, Süd, Fischeln, Oppum-Linn, Ost und Uerdingen. Jeder Stadtbezirk hat eine eigene Bezirksvertretung und einen Bezirksvorsteher. Die Bezirksvertretung wird von der Bevölkerung des Stadtbezirks bei jeder Kommunalwahl gewählt. Des Weiteren existieren 19 Stadtteile, die sich in mehrere statistische Bezirke unterteilt.

Durch das Stadtgebiet Krefelds führt in nordsüdlicher Richtung die Bundesautobahn A 57 (Köln – Nimwegen), die sich südlich von Krefeld am Autobahnkreuz Meerbusch mit der A 44 (Aachen–Kassel) und nördlich am Autobahnkreuz Moers mit der A 40 Venlo–Dortmund kreuzt.
Des Weiteren führen durch Krefeld die Bundesstraßen B 9 und B 57, die an der Anschlussstelle Krefeld-Zentrum in die A 57 übergeht. Die B 288 beginnt in Krefeld, während die B 509 hier endet. Das innerstädtische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von 760 km, davon sind 370 km als Tempo-30-Zonen (136 Zonen) gekennzeichnet. Krefeld ist eine der wenigen Städte in NRW, in der eine flächenhafte Tempo-30-Zonen-Regelung realisiert worden ist: Zwischen 1988 und 1998 kennzeichnete die Stadt all ihre Wohngebiete als „30er-Zonen“. Erstmals wurden in Krefeld auch die nach ihr benannten Krefelder Kissen zur Verkehrsberuhigung eingesetzt.

Die Wirtschaft Krefelds war aufgrund der Entwicklung zur Samt- und Seidenstadt lange Zeit überwiegend auf die Textilindustrie ausgerichtet. Nach dem Zusammenschluss mit Uerdingen zu Krefeld-Uerdingen am Rhein im Jahre 1929 kamen bedeutende Unternehmen des Fahrzeug- und Metallbaus, der Pflanzenölindustrie und der chemischen Industrie hinzu. Nach dem Niedergang der Textilindustrie ab den 1970er Jahren konnte die Wirtschaft Krefelds davon profitieren. Die Schwerpunkte der in Krefeld ansässigen Industrieunternehmen liegen in den Bereichen chemische Industrie, Metallindustrie, Maschinenbau und Fahrzeugbau. Trotz allem hat die Textilindustrie noch einen relativ hohen Stellenwert.

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