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Das Objekt

In gefragter Wohnlage in Marl befindet sich auf dem ca. 1.029 m² großem Grundstück diese freistehende Immobilie mit repräsentativer Vorderfassade, markanten Giebel und geschwungenem Erker, die dieses Objekt zu einer Besonderheit mit hohem Wiedererkennungswert machen.

Die Immobilie vereint den Charme eines Altbaus mit funktionalen Nutzungsmöglichkeiten: Das Mehrfamilienhaus umfasst vier vermietete Wohnungen mit Wohnflächen zwischen ca. 93 m² und ca. 126 m². Die Souterainwohnung, mit ca. 50 m², wird derzeit als Büro genutzt.

Das großzügige Grundstück verfügt zudem über zwei Garagen sowie fünf Außenstellplätze.
Zudem liegt bereits eine Genehmigung für die Errichtung von vier weiteren Garagen vor, welche die Attraktivität der Immobilie weiter steigert und dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle generiert.

Das vollvermietete Objekt erzielt aktuell eine jährliche Nettokaltmiete von 33.120,00 €.
Die derzeitigen Mietpreise bewegen sich zwischen 4,03 € und 7,55 € pro m² und lassen auf ein nachhaltiges Mietniveau mit Potenzial schließen.

Diese Immobilie in begehrter Wohnlage mit repräsentativer Altbauarchitektur, großem Grundstück sowie großzügigen vollvermieteten Wohnflächen eignet sich als wertstabile Kapitalanlage mit Perspektive, die sich ebenfalls für Kapitalanleger eignet, die eine Bestandsimmobilie mit Entwicklungschancen suchen.

Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermines nutzen Sie bitte das Kontaktformular dieses Portals und geben Ihre Mobilnummer an, unter der wir Sie für Rückfragen oder zur Terminbestätigung erreichen können.

Objektdaten

  • Objektnummer

    8224

  • Objektart

    Mehrfamilienhaus

  • Ort

    Marl

  • Baujahr

    1910

  • Vermietet

    Ja

Zimmer

  • Balkone

    1

Flächen

  • Grundstücksfläche

    ca. 1029 m²

  • Wohnfläche

    ca. 482,43 m²

  • Vermietbare Fläche

    ca. 482,43 m²

Preise

  • Kaufpreis

    429.000 €

  • Kaufpreis pro qm

    889,25 €

  • Kaufpreis pro m²

    889,25 €

  • Jahresmiete ist

    33.120 €

  • Jahresmiete soll

    36.540 €

  • Provision

    5,95%

Energieausweis

  • Energieausweistyp

    Verbrauchsausweis

  • Energieeffizienzklasse

    D

  • Wesentlicher Energieträger

    Erdgas leicht

  • Endenergieverbrauch

    111.9 kWh / (m²*a)

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Endenergieverbrauch

111.9 kWh / (m²*a)

Kontaktformular

Sonstige Informationen

Widerrufsrecht:
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Immoconcept Management GmbH, Zur Waldesruh 40, 42329 Wuppertal, Tel.: 0202. 73 955-0, Fax: 0202. 73 955-20, E-Mail: mail@immoconcept.info.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Außerdem müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, das Immobilienmakler die gesetzlichen Bestimmungen des "Geldwäschegesetzes" zu erfüllen haben. Demnach sind wir verpflichtet spätestens bei einer Besichtigung nach Ihrem Ausweis zu fragen und die Daten aufzunehmen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Unsere Angebote, Exposés und sämtliche Informationen einschließlich unserer Objektnachweise sind streng vertraulich zu behandeln und nur für den von uns angesprochenen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Im Falle der Weitergabe an Dritte oder andere Personen haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs - Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich der Mehrwertsteuer.

§ 2 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart wurde, an uns zu zahlen:
An- und Verkauf:
a. bei Wohnungen und Einfamilienhäusern: 3,57 % vom Käufer und 3,57 % vom Verkäufer
b. bei Baugrundstücken: 7,14 % vom Käufer
c. bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und Gewerbeimmobilien: 7,14 % vom Käufer
d. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal): 5 % vom
Berechnungsgrundlage: berechnet von der Summe des erzielten Kaufpreises im notariellen Kaufvertrag
e. bei Erbbaurechten: je 3 % vom Erbbaunehmer und Erbbaugeber, berechnet vom
Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
Vermietung:
f. bei der Gewerbevermietung: 3,57 % Monatsmieten vom Mieter
g. Bei der Wohnungsvermietung: 2,38 Monatsmieten vom Vermieter
Zur der Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provision nicht in Abzug gebracht.
Bei den o. g. genannten Provisionssätzen handelt es sich um Bruttoangaben inkl. 19% MwSt. Sollte eine Änderung der Mehrwertsteuer eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

§ 3 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit Rechtswirksamkeit des Vertrages fällig.

§ 4 Ersatz- und Folgegeschäfte
Kommt es mit dem nachgewiesenen Interessenten nach Unterbrechung der Vertragsverhandlungen ohne weitere Zuziehung des Maklers zu einem späteren Vertragsabschluss, so ist auch in diesem Fall die Maklerprovision mit Abschluss des Vertrages verdient und fällig. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war.
Ein Makleranspruch gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglichen vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.
Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung, insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Daher stellt das Exposé sowie die überreichten Unterlagen lediglich unverbindliche Vorinformationen dar. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz durch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 7 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.

§ 8 Gerichtstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Wuppertal zuständig. Der Makler ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

§ 9 Schlussbestimmungen
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

Lage

Die Immobilie befindet sich in einer gewachsenen und überwiegend wohngeprägten Lage von Marl, die sich durch ein angenehmes Umfeld und eine gute Erreichbarkeit auszeichnet. Hier profitieren Sie von einer angenehmen Wohnatmosphäre, fernab vom Trubel der Innenstadt, aber dennoch mit allen wichtigen Einrichtungen in unmittelbarer Nähe.

In fußläufiger oder kurzer Fahrdistanz finden Sie eine ausgezeichnete Nahversorgung mit Supermärkten, Bäckereien und weiteren Geschäften des täglichen Bedarfs. Schulen, Kindergärten und Freizeitmöglichkeiten sind ebenfalls gut erreichbar, was diese Lage besonders attraktiv für Familien macht. Die umliegenden Grünflächen und Parks laden zu Spaziergängen, Fahrradtouren und anderen Outdoor-Aktivitäten ein und bieten einen hohen Erholungswert.

Das Mehrfamilienhaus liegt in einer gut angebundenen Achse, die eine schnelle Verbindung zu den Hauptverkehrsadern Marls ermöglicht. Die Kombination aus der direkten Nähe zur Natur und der hervorragenden Anbindung an die städtische Infrastruktur macht diese Lage zu einem idealen Standort für all jene, die eine hohe Lebensqualität mit kurzen Wegen verbinden möchten.

Mit rund 86.000 Einwohnern bietet Marl alle Annehmlichkeiten einer modernen Stadt, ohne den Charme einer grünen Umgebung zu verlieren. Die Stadt ist bekannt für ihre Industriegeschichte, hat sich aber zu einem zukunftsorientierten Standort mit vielfältigen Angeboten in den Bereichen Bildung, Kultur und Freizeit entwickelt. Die Verkehrsanbindung ist exzellent: Über die nahegelegene Autobahn A52 sind umliegende Städte des Ruhrgebiets sowie größere Metropolen wie Essen und Düsseldorf schnell erreichbar. Auch der öffentliche Nahverkehr ist gut ausgebaut und ermöglicht eine bequeme Fortbewegung innerhalb Marls und der angrenzenden Region.

Über das regionale Straßenverkehrsnetz sind die Nachbarstädte sowie die Autobahnen schnell erreichbar, wodurch sich der Standort sowohl für Berufspendler als auch für Familien als äußerst interessant darstellt. Marl selbst verfügt über ein vielseitiges Angebot an Einkaufsmöglichkeiten, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie kulturellen und sportlichen Angeboten. Insgesamt verbindet die Lage eine alltagstaugliche Infrastruktur mit einem angenehmen Wohnumfeld und bietet damit beste Voraussetzungen für komfortables Wohnen.

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