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Das Objekt

In Ratingen-Breitscheid befindet sich diese besondere Immobilie mit Erweiterungspotential. Das ca. 1.543 m² große Grundstück ist bebaut mit drei Häusern, aus den Baujahren 1956, 1977 und 1983. Der Gebäudekomplex mit einer Gesamtfläche von ca. 573 m² wurde bisher als Büro genutzt. Die Immobilie ist derzeit leerstehend, sodass eine Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes in 10 (Eigentums-)Wohnungen (oder in drei Reihenhäuser) möglich ist. Projektierungsunterlagen des Architekten zur Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes in Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 792 m² sowie sechs Außenstellplätzen liegen vor. Mit der Entkernung der Immobilie wurde bereits begonnen.
Projektierungsunterlagen zur Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes in drei Reihenhäuser liegen ebenfalls vor.

Haus 1:
Dieses Eckgebäude mit Flachdach besteht derzeit aus dem Erd- und Untergeschoss mit einer Gesamtfläche von ca. 297 m².
Gemäß den Projektierungsunterlagen zur Nutzungsänderung kann der Gebäudebestand in vier Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen ca. 57 m² bis ca. 79 m² umgebaut werden. Im Untergeschoss des Hauses besteht die Möglichkeit zum Umbau in zwei 2-Zimmer-Wohnungen mit ca. 63 m² und ca. 79 m², im Erdgeschoss zu einer 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 79 m² und einer 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 57 m². Für jede Wohnung besteht die Möglichkeit zur Errichtung einer Terrasse oder eines Balkons.

Gemäß Planungsunterlagen besteht ferner die Option das Flachdach um ein Obergeschoss mit einer weiteren ca. 102 m² große 3-Zimmer-Wohnung mit Dachterrasse zu erweitern. Die Gesamtwohnfläche dieses Gebäudes kann durch den Umbau und die Obergeschoss-Aufstockung auf insgesamt ca. 380 m² erweitert werden.

Haus 2:
Dieses ca. 160 m² große Mittelgebäude besteht aus Erd- und Obergeschoss und ist unterkellert. Architektenpläne für eine Nutzungsänderung und den Umbau des bisher als Büro genutzten Gebäudes in zwei Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 165 m² liegen vor.

Nach den Architektenplänen kann das Erdgeschoss in eine ca. 90 m² große 3-Zimmer-Wohnung mit einem modern gestalteten Wohnzimmer mit offener Küche von ca. 43 m² und Zugang zu einem möglichen Balkonanbau von ca. 14,5 m² umgebaut werden. Im Obergeschoss ist Platz für eine ca. 74 m² große 3-Zimmer-Wohnung.

Haus 3:
Dieses Eckgebäude mit Flachdach besteht derzeit aus dem Erd- und Untergeschoss mit einer Gesamtfläche von ca. 201 m². Gemäß den Projektierungsunterlagen zur Nutzungsänderung kann der Bestand im Untergeschoss und im Erdgeschoss jeweils zu einer 3-Zimmer-Wohnungen mit Terrasse oder Balkon und einer Wohnfläche von ca. 94 m² und ca. 97 m² umgebaut werden.

Ferner besteht auch bei diesem Gebäude die Möglichkeit das Flachgebäude um eine ca. 56 m² große 2-Zimmer-Wohnung mit Dachterrasse zu erweitern. Die Gesamtwohnfläche dieses Gebäudes kann durch den Umbau und die Obergeschoss-Aufstockung auf insgesamt ca. 247 m² erweitert werden.

Verbindliche Bebauungsregelungen sind nach dem BauGB zu beurteilen. Angaben zur Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes mit Büros zu Wohnhäusern erfolgen durch den Verkäufer und sind unverbindlich, sodass hierfür keine Haftung übernommen. Es wird daher empfohlen Nutzungsänderungen und Erweiterungsabsichten mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

Objektdaten

  • Objektnummer

    MFH 8131-4

  • Objektart

    Grundstück

  • Ort

    Ratingen

Flächen

  • Grundstücksfläche

    ca. 1543 m²

Preise

  • Kaufpreis

    1.249.000 €

  • Provision

    4,76

Energieausweis

Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.

Kontaktformular

Sonstige Informationen

Widerrufsrecht:
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Immoconcept Management GmbH, Zur Waldesruh 40, 42329 Wuppertal, Tel.: 0202. 73 955-0, Fax: 0202. 73 955-20, E-Mail: mail@immoconcept.info.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Außerdem müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, das Immobilienmakler die gesetzlichen Bestimmungen des "Geldwäschegesetzes" zu erfüllen haben. Demnach sind wir verpflichtet, spätestens bei einer Besichtigung nach Ihrem Ausweis zu fragen und die Daten aufzunehmen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Verständnis.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Unsere Angebote, Exposés und sämtliche Informationen einschließlich unserer Objektnachweise sind streng vertraulich zu behandeln und nur für den von uns angesprochenen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet. Im Falle der Weitergabe an Dritte oder andere Personen haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs - Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich der Mehrwertsteuer.

§ 2 Höhe der Maklerprovision
An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart wurde, an uns zu zahlen:
An- und Verkauf:
a. bei Wohnungen und Einfamilienhäusern: 3,57 % vom Käufer und 3,57 % vom Verkäufer
b. bei Baugrundstücken: 7,14 % vom Käufer
c. bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Immobilien und Gewerbeimmobilien: 7,14 % vom Käufer
d. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal): 5 % vom
Berechnungsgrundlage: berechnet von der Summe des erzielten Kaufpreises im notariellen Kaufvertrag
e. bei Erbbaurechten: je 3 % vom Erbbaunehmer und Erbbaugeber, berechnet vom
Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
Vermietung:
f. bei der Gewerbevermietung: 3,57 % Monatsmieten vom Mieter
g. Bei der Wohnungsvermietung: 2,38 Monatsmieten vom Vermieter
Zur der Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provision nicht in Abzug gebracht.
Bei den o. g. genannten Provisionssätzen handelt es sich um Bruttoangaben inkl. 19% MwSt. Sollte eine Änderung der Mehrwertsteuer eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

§ 3 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit Rechtswirksamkeit des Vertrages fällig.

§ 4 Ersatz- und Folgegeschäfte
Kommt es mit dem nachgewiesenen Interessenten nach Unterbrechung der Vertragsverhandlungen ohne weitere Zuziehung des Maklers zu einem späteren Vertragsabschluss, so ist auch in diesem Fall die Maklerprovision mit Abschluss des Vertrages verdient und fällig. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war.
Ein Makleranspruch gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglichen vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren.
Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Haftung, Schadenersatz
Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung, insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Daher stellt das Exposé sowie die überreichten Unterlagen lediglich unverbindliche Vorinformationen dar. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz durch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 7 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer entgeltlich tätig werden.

§ 8 Gerichtstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Wuppertal zuständig. Der Makler ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

§ 9 Schlussbestimmungen
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.

Lage

Das Grundstück liegt in Ratingen-Breitscheid in einer naturnahen Wohngegend. Trotz der grünen Lage zeichnet sich die Wohngegend durch Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Kindertagesstätten und weiteren Vorteile städtischen Lebens aus. Die Innenstadt in ca. 15 Autominuten erreicht. So genießt man einerseits einen hohen Freizeitwert, andererseits die Nähe zur Stadt und die gute Verkehrsanbindung. Die Autobahnen A3, A52 und A524 sind mit dem Auto gut erreichbar, ebenso die Nachbarstädte Düsseldorf, Essen und Mülheim. Öffentliche Verkehrsmittel können fußläufig erreicht werden.

Breitscheid ist der nördlichste Stadtteil der Stadt Ratingen im Kreis Mettmann mit ca. 5.205 Einwohnern. Der Stadtteil ist vor allem bekannt für das Autobahnkreuz Breitscheid und die dadurch günstige Anbindung an Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Essen und Düsseldorf. Die Autobahnen A3, A44 und A 52 sind in ca. 5 Minuten mit dem PKW zu erreichen.

Ratingen ist eine große kreisangehörige Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Mettmann. Die Stadt liegt in zentraler Lage der Metropolregion Rhein-Ruhr im Übergangsbereich zwischen Niederrheinischem Tiefland und dem Niederbergischen Land. Ratingen ist mit rund 86.000 Einwohnern nach der Landes- und fast 93.000 Einwohnern nach der Gemeindestatistik die größte Stadt des Kreises Mettmann. Beliebt ist die Stadt für seinen hohen Freizeit- und Kulturwert, so finden Sie hier u.a. das mittelalterliche Stadtzentrum mit einem charmanten Marktplatz und denkmalgeschützten Gebäuden, die Stadtmauer, die Stadttore, die Wasserburg und die erste mechanische Baumwollspinnerei Cromford, Museen, Veranstaltungen in der Stadthalle oder auf der Freilichtbühne Blauer See und am Grünen See. Vereine, Sportplätze, die Eislaufhalle sowie Hallen- und Freibad bieten zahlreiche Sportangebote. Die umfangreichen Wälder und Seen sind die grüne Lunge, der ruhende Pol und beliebtes Naherholungsgebiet der Ratinger Bevölkerung.

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